Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet am Freitag (09.00 Uhr) ein Urteil zu einem Nachbarschaftsstreit um einen Pferdestall. Beklagt ist ein Reiterhof in Sachsen-Anhalt. Dessen Geschäftsführerin errichtete im Außenbereich ihrer Gemeinde ohne Baugenehmigung einen Offenstall für Pferde und betreibt dort eine Reitschule. (Az: V ZR 121/19)
Eine nur zwölf Meter entfernt wohnende Nachbarin verlangt, dass in dem Stall keine Pferde mehr gehalten werden. Insbesondere nachts machten die Tiere störenden Lärm. Weil das zuständige Verwaltungsgericht eine nachträgliche Baugenehmigung ablehnte, prüft der BGH auch, inwieweit die Zivilgerichte daran gebunden sind.
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