Der Bundestag befasst sich am Donnerstag abschließend mit einem Verbot leichter Plastiktüten (ab 19.45 Uhr). Mit der Neuregelung des Verpackungsgesetzes will die Bundesregierung den Verbrauch der Tüten, der nach Inkrafttreten einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Umweltministerium und dem Handelsverband Deutschland im Jahr 2016 bereits deutlich zurückgegangen war, weiter reduzieren.
Gelten soll das Verbot für Plastiktüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern. Ausgenommen sind bestimmte sehr leichte Kunststofftragetaschen, die im Handel von Verbrauchern vor allem für den Transport von losem Obst und Gemüse verwendet werden. Hier hatte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) argumentiert, ein Verbot dieser “Hemdchenbeutel” werde zu einer vermehrten Nutzung aufwendigerer Verpackungen führen. Zugleich warb sie bei Verbrauchern für eine verstärkte Nutzung von Mehrweg-Taschen aus Kunststoff oder Polyester.
© Agence France-Presse