Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über eine E-Zigarette, die Cannabidiol enthält. Die Zigarette wurde von einer französischen Firma vermarktet. Deren Geschäftsführer wurden in Frankreich wegen Handels mit giftigen Pflanzen verurteilt. (Az. C‑ 663/18)
Cannabidiol wird aus der Hanfpflanze gewonnen, hat aber keine bewusstseinsverändernde Wirkung. Dennoch verstoße seine Nutzung hier gegen eine französische Verordnung, so die Argumentation des Strafgerichts Marseille. Demnach dürften von Cannabis nur die Fasern und Samen verwendet werden. Dieses aus Tschechien importierte Cannabidiol sei aber aus der ganzen Pflanze hergestellt worden. Die Geschäftsführer gingen in Berufung. Das Berufungsgericht Aix-en-Provence fragte den EuGH, ob die französische Verordnung mit den EU-Regelungen zum freien Warenverkehr vereinbar ist.
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