Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Mittwoch (09.30 Uhr) über den Anspruch von französischen Männern auf mehr Elternzeit. Konkret geht es um die Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern. Nur Frauen dürfen dort den Mutterschutz durch Zusatzurlaub verlängern, wogegen eine Gewerkschaft im Namen eines Mitarbeiters klagt. (Az. C‑ 463/19)
In Frankreich gilt ein gesetzlicher Mutterschutz. Mitarbeiterinnen von Sozialversicherungsträgern können diesen bei voller Bezahlung um anderthalb Monate oder unbezahlt um ein Jahr verlängern. Der Vater eines kleinen Mädchens stellte Antrag auf Zusatzurlaub, der aber abgelehnt wurde. Die Gewerkschaft hält das für Diskriminierung und zog vor Gericht. Das Arbeitsgericht in Metz bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.
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