Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am 23. Februar 2021 (10.00 und 11.00 Uhr) in zwei weiteren Verfahren zum Dieselskandal bei Volkswagen. In beiden Fällen geht es um möglichen Schadenersatz für Käufer von gebrauchten Dieseln. Sie sehen die neuen “Thermofenster” als weitere unzulässige Abschaltvorrichtung. (Az. VI ZR 513/20 und VI ZR 268/20)
VW hatte in seinen Dieseln eine illegale Abschaltvorrichtung verwendet, die dazu führte, dass die Abgasnormen zwar im Prüfstand eingehalten wurden – im normalen Verkehr allerdings nicht. Der BGH entschied bereits im Mai in einem Grundsatzurteil, dass Käufern grundsätzlich Schadenersatz zusteht. In einer weiteren Entscheidung vom Juli konkretisierte er aber, dass dies nur gilt, wenn sie ihren Wagen vor Bekanntwerden des Skandals im September 2015 erworben haben.
Die Kläger in den nun verhandelten Verfahren haben ihre jeweiligen Autos in den Jahren 2016 und 2017 gebraucht gekauft und Software-Updates durchführen lassen. Sie bemängeln aber, dass die volle Abgasrückführung trotzdem nur bei bestimmten Temperaturen funktioniert. Das Landgericht Stuttgart gab dem ersten Kläger zwar überwiegend recht, das Oberlandesgericht kassierte das Urteil jedoch wieder. Die zweite Klage hatte vor dem Landgericht Verden und dem Oberlandesgericht Celle keinen Erfolg. Beide Kläger haben Revision beim BGH eingelegt.
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