Zehn Jahre nach dem Skandal um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers PIP untersucht ein Pariser Berufungsgericht am Dienstag eine Mitverantwortung des deutschen Prüfunternehmens TÜV Rheinland. Das Verfahren dauert bis Mittwoch. 2010 hatte die französische Behörde für Medikamentensicherheit (ANSM) festgestellt, dass die PIP-Brustimplantate überdurchschnittlich oft rissen und nur mit billigem Industrie-Silikon gefüllt waren.
Von 2001 bis 2010 hatte PIP weltweit rund eine Million dieser minderwertigen Implantate verkauft. 400.000 Frauen trugen gesundheitliche Schäden davon, auch in Deutschland waren tausende Frauen von dem PIP-Skandal betroffen. 2013 verurteilte ein Gericht in Toulon den TÜV Rheinland wegen Vernachlässigung seiner Kontroll- und Aufsichtspflichten, sechs Vertreiber der PIP-Implantate mit 5,8 Millionen Euro zu entschädigen. Zwei Jahre später erklärte ein Berufungsgericht den TÜV aber für unschuldig. Das französische Kassationsgericht hob dieses Urteil 2018 auf und verwies den Fall an das Pariser Berufungsgericht.
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