Vor dem Landgericht Bonn beginnt am Dienstag die Hauptverhandlung in einem weiteren Strafverfahren rund um dubiose Finanzgeschäfte auf Kosten der Steuerzahler. Verantworten muss sich im Zusammenhang mit diesen sogenannten Cum-Ex-Geschäften der frühere Generalbevollmächtigte eines deutschen Kreditinstituts. Die Staatsanwaltschaft Köln wirft ihm eine Beteiligung an “besonders schwerer Steuerhinterziehung” vor. Der Steuerschaden soll sich laut Staatsanwaltschaft auf insgesamt mehr als 325 Millionen Euro belaufen. Bis Anfang Januar hat das Gericht zehn Termine angesetzt. (Az. 62 KLs 1/20)
Mit Cum-Ex-Geschäften wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividenden-Stichtag herum bezeichnet, um sich so eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach vom Fiskus erstatten zu lassen. Dadurch sind der öffentlichen Hand in der Vergangenheit Steuergelder in Milliardenhöhe entgangen. Die Bundesregierung schob der Praxis 2012 einen Riegel vor. Vor dem Landgericht Bonn sind dazu noch weitere Verfahren anhängig. Im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafprozess hatte das Gericht im März Bewährungsstrafen gegen zwei Angeklagte verhängt – und zugleich erstmals festgestellt, dass die umstrittene Praxis als strafbar zu werten sei.
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