Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Donnerstag (09.30 Uhr) seine Entscheidung zu einer Klage von Vattenfall gegen die Änderung des deutschen Atomgesetzes. Der schwedische Energiekonzern bemängelt, dass das Urteil des Gerichts von 2016 nicht korrekt umgesetzt worden sei. Damals urteilten die Karlsruher Richter, dass Konzerne für Reststrommengen entschädigt werden müssen, die ihren Atomkraftwerken beim ersten Atomausstiegsbeschluss 2002 zunächst zugeteilt und 2011 wieder gestrichen wurden. (Az. 1 BvR 1550/19)
Den nach der Katastrophe von Fukushima beschlossenen beschleunigten Atomausstieg hielten die Richter aber grundsätzlich für verfassungsgemäß. Nach dem Urteil änderte der Bundestag 2018 das Atomgesetz und beschloss Entschädigungen. Allerdings müssten die Betreiber der betroffenen Atomkraftwerke vor einem möglichen finanziellen Ausgleich erst versuchen, die Reststrommengen zu verkaufen. Vattenfall legte dagegen Verfassungsbeschwerde ein.
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