Vom Teil-Lockdown im November betroffene Betriebe wie Restaurants oder Kultureinrichtungen sollen noch in diesem Monat erste staatliche Hilfszahlungen bekommen. Wie Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium am Donnerstag mitteilten, einigte sich die Bundesregierung darauf, dass es “ab Ende November” Abschlagszahlungen für die betroffenen Unternehmen und Soloselbstständigen gibt. Soloselbstständige sollen demnach eine Zahlung von bis zu 5000 Euro bekommen; andere Unternehmen bis zu 10.000 Euro.
Mit den sogenannten Novemberhilfen sollen Betriebe unterstützt werden, die direkt von den verschärften Corona-Beschränkungen betroffen sind, die zur Abflachung der steigenden Kurve bei den Corona-Infektionen Anfang des Monats in Kraft getreten waren. So müssen etwa Restaurants, Kneipen und Klubs bis Ende des Monats geschlossen bleiben, aber auch Theater, Schwimmbäder oder Fitnessstudios.
Die Bundesregierung hatte deshalb angekündigt, den Betroffenen einen Großteil der Einnahmeausfälle zu ersetzen: Die Zuschüsse pro Woche der Schließung sollen 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes vom November 2019 betragen; für junge Unternehmen gelten die Umsätze vom Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung als Maßstab. Die Einnahmen aus dem Außer-Haus-Verkauf während der Schließungen werden von der Anrechnung ausgenommen.
Zuletzt hatte es in den betroffenen Branchen aber Befürchtungen gegeben, dass die versprochenen Hilfen erst deutlich später als im November ankommen und sich die Existenzsorgen vieler Betroffener damit weiter zuspitzen könnten.
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) bekräftigte am Donnerstag, dass die Bundesregierung “schnell und unbürokratisch” helfen wolle. Deshalb seien die Abschlagszahlungen für Soloselbstständige und Unternehmen auf den Weg gebracht worden. “Es ist wichtig, dass nun Antragstellung und erste Auszahlungen noch im November möglich werden”, erklärte Scholz.
Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ergänzte, dass ein schneller Start der Auszahlung für viele Soloselbstständige und kleine Unternehmen “überlebenswichtig” sei. Die Antragstellung sei nun “ab der letzten November-Woche” möglich. “Erste Abschlagszahlung werden ebenfalls noch im November starten”, betonte Altmaier.
Die elektronische Antragstellung über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de soll nach Ministeriumsangaben voraussichtlich ab dem 25. November möglich sein. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen demnach “ab Ende November 2020”. Um Missbrauch bei der Antragstellung vorzubeugen, seien “Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen”.
Parallel dazu soll demnach das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen auf den Weg gebracht und “unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden”.
Für die Hilfen sind mindestens zehn Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt vorgesehen. Scholz äußerte am Donnerstag in Berlin die Einschätzung, dass sich angesichts der zu erwartenden “eher umfassenden Inanspruchnahme” die “sehr großzügig konzipierten” Hilfen auch auf ein “paar Milliarden mehr” summieren könnten.
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