EuGH befasst sich mit Haftung von Reiseveranstaltern

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beschäftigt sich am Dienstag (09.30 Uhr) mit der Frage, ob ein Reiseveranstalter nach der Vergewaltigung eines Gastes durch einen Hotelmitarbeiter haftbar gemacht werden kann. Eine Britin hatte ein Reiseunternehmen auf Schadenersatz verklagt. Am Dienstag werden in Luxemburg die Schlussanträge des zuständigen Generalanwalts Maciej Szpunar erwartet. (Az. C-578/19)

Die Britin und ihr Mann hatten 2010 eine Pauschalreise nach Sri Lanka gebucht. Im Hotel wurde die Frau von einem dort beschäftigten Elektriker vergewaltigt. Sie zog vor Gericht, um Schadenersatz von dem Reiseunternehmen zu erwirken. Der britische Supreme Court legte dem EuGH 2019 die Frage vor, wie das europäische Recht in dem Fall anzuwenden sei. Die europäischen Richter müssen dem Generalanwalt in ihrem Urteil nicht folgen, tun dies aber oft.

© Agence France-Presse

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