Wegen des gewaltsamen Todes eines Kindergartenkindes im nordrhein-westfälischen Viersen muss sich die tatverdächtige Erzieherin vom 17. November an vor dem Landgericht Mönchengladbach verantworten. Der Frau wird Mord und Misshandlung von Schutzbefohlenen zur Last gelegt, wie das Gericht am Montag weiter mitteilte. In der Viersener Kita hatte ein Mädchen namens Greta am 21. April einen Atemstillstand erlitten. Verursacht worden war dies laut Staatsanwaltschaft durch die Erzieherin.
Der Viersener Fall hatte im Frühjahr bundesweit Entsetzen ausgelöst. Die Frau soll dem Mädchen während des Mittagsschlafs den Brustkorb bis zum Atemstillstand zusammengedrückt haben. Der Notarzt konnte das Kind zwar reanimieren, es starb aber Tage später in der Klinik. Seit August 2017 soll die Erzieherin laut Anklage auch weiteren Kindern in anderen Kitas den Brustkorb bis hin zu Atemnot oder Atemstillstand zusammengedrückt haben.
Den Tod der Kinder habe sie dabei “mindestens billigend in Kauf genommen”. Da sie danach jeweils Rettungsmaßnahmen veranlasst haben soll, überlebten die Kinder in den früheren Fällen die mutmaßlichen Übergriffe. In dem Mönchengladbacher Prozess treten Gretas Mutter und zwei der mutmaßlich geschädigten Kinder als Nebenkläger auf.
© Agence France-Presse