Angesichts des erneuten Teil-Lockdowns in Deutschland fordert der DGB eine Wiederauflage des Sonderkündigungsschutzes für Mieter. Es sei “ein großer Fehler” gewesen, dass die Bundesregierung das durch die Corona-Pandemie bedingte Kündigungsmoratorium zum 30. Juni habe auslaufen lassen, zitierte die Funke Mediengruppe am Freitag aus einem Positionspapier des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
Darin fordert der DGB demnach die Wiederaufnahme des Kündigungsschutzes für Miet- und Pachtverhältnisse bei durch die Corona-Krise verursachten Zahlungsrückständen. Zudem sollen im Unterschied zur Regelung vom Frühjahr die Mietrückzahlungen nicht verzinst werden dürfen. Außerdem verlangt der DGB eine Sonderregelung für Dauerschuldner, mit der verhindert werden soll, dass ihnen Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation abgestellt werden. Auch sollen Zwangsräumungen ausgesetzt werden.
“Das Zuhause muss sicher sein. Dieses Signal brauchen Millionen Mieter in Deutschland”, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell den Funke-Zeitungen. Unterstützung erhält der DGB vom Deutschen Mieterbund (DMB). Die Situation habe sich seit dem Frühjahr verschärft, sagte DBM-Präsident Lukas Siebenkotten diesen Blättern. Damals hätten es die Mieter meist noch geschafft, ihre Miete zu bezahlen, indem sie andere Ausgaben eingeschränkt und Rücklagen eingesetzt hätten: “Jetzt sind die Rücklagen aber aufgebraucht.”
Auch der verbraucherschutzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, unterstützt die Forderung nach einem neuen Mietenmoratorium. “Gerade wenn sich kleine Unternehmen und Selbstständige bislang durch die Corona-Kreise kämpfen konnten, sollten wir sie dabei weiter unterstützen und das Kündigungsmoratorium verlängern”, sagte Fechner den Funke-Zeitungen.
Widerspruch kam aus der Unionsfraktion. “Für eine Wiedereinführung des Mietenmoratoriums sehe ich weder Raum noch Rechtfertigung”, sagte der Verbraucherschutzexperte Jan-Marco Luczak (CDU) denselben Blättern. Mit einem neuen Moratorium würden die Probleme nur von der Mieter- auf die Vermieterseite verschoben, warnte er: Es wäre “nichts gewonnen, denn auch viele private Kleinvermieter sind auf die Mieteinnahmen angewiesen”.
Die dreimonatige Corona-Sonderregelung der Bundesregierung zugunsten von Mietern war Ende Juni ausgelaufen. Vermieter durften in diesem Zeitraum nicht kündigen, wenn Mieter wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht mehr zahlen konnten.
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