Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über die Bedingungen für eine Präimplantationsdiagnostik (PID). Es geht um den Fall einer Frau mit Kinderwunsch, deren Partner an der Muskelkrankheit Myotone Dystrophie erkrankt ist und diese an Nachkommen weitergeben könnte. Die Frau will darum künstlich befruchtete Embryonen auf Erbkrankheiten untersuchen lassen, bevor sie in den Mutterleib eingesetzt werden. (Az. BVerwG 3 C 12.19)
Eine PID ist in Deutschland nur erlaubt, um Totgeburten oder schwere Erbkrankheiten zu verhindern. Die bayerische Ethikkommission für PID lehnte den Antrag der Frau mit der Begründung ab, dass für Kinder des Paares kein hohes Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit bestehe. Ihre Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht München und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ohne Erfolg, die Frau legte schließlich beim Bundesverwaltungsgericht Revision ein.
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