Die Bundesregierung will die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschweren. Sie beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach von einer “guten Nachricht für Mieterinnen und Mieter” und einem “großen Erfolg der SPD-Seite in der Bundesregierung”. Die Umwandlung von Miet- und Eigentumswohnungen soll demnach in angespannten Wohnungsmärkten nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen und von einer Genehmigung abhängig gemacht werden.
“Wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft werden, droht Mieterinnen und Mietern schnell eine Eigenbedarfskündigung”, erklärte Lambrecht. “In ohnehin angespannten Wohnungsmärkten ist dies ein Riesenproblem für alteingesessene Mieterinnen und Mieter.” Sie fänden häufig keine neue Wohnung in ihrer Nachbarschaft und würden aus ihren Vierteln verdrängt.
Ein ausreichender Bestand an bezahlbaren Mietwohnungen sei erforderlich, um eine ausgewogene Bewohnerstruktur in Städten und Quartieren zu erhalten, betonte Lambrecht. “Unsere Städte sind bunt und bilden die Vielfalt unserer Gesellschaft ab – das soll auch künftig so bleiben.” Die Ministerin forderte, den Gesetzentwurf jetzt zügig im Parlament zu beraten und zu verabschieden. “Die Union darf hier nicht weiter auf der Bremse stehen.”
Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, verständigte sich die große Koalition im selben Zuge auf Schritte, um Kommunen die Bereitstellung von Bauland zu erleichtern. Damit soll unter anderem der Anwendungsbereich des Baugebots für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten erweitert und Bauen im Innen- und Außenbereich erleichtert werden.
“Überall dort, wo neuer Wohnraum entstehen soll, vereinfachen und beschleunigen wir die Prozesse, damit die Kommunen Bauland leichter aktivieren und Baugenehmigungen schneller erteilen können”, erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zu dem Gesetzesentwurf. “Wir setzen um, was im Koalitionsvertrag vereinbart und in der Baulandkommission beschlossen wurde.”
Kritik kam von der Opposition. Linkspartei-Fraktionsvize Caren Lay sprach von einer “Verschlimmbesserung” des Baulandmobilisierungsgesetzes. Sie kritisierte insbesondere die Ausnahmen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Stattdessen müssten Umwandlungen in angespannten Wohnungsmärkten “grundsätzlich untersagt” werden.
Die Grünen äußerten sich “enttäuscht”. “Die Bundesregierung hintertreibt damit die eigenen Ziele beim Flächenverbrauch und enttäuscht beim Klimaschutz”, erklärten Daniela Wagner, Sprecherin für Stadtentwicklung und Chris Kühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik. FDP-Wohnungsmarktexperte Daniel Föst kritisierte dagegen, die Pläne griffen “unnötig ins Privateigentum ein” und lösten die Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht.
Der Deutsche Städtetag zeigte sich hingegen “erleichtert” über die Beschlüsse. “Die Änderungen im Baurecht verbessern die für die Städte wichtigen Instrumente, um den Bau bezahlbarer Wohnungen voranzubringen”, erklärte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. Dazu zähle das erweiterte Vorkaufsrecht für Grundstücke. Städte könnten damit Flächen leichter erwerben und für den Bau bezahlbarer Wohnungen anbieten. Außerdem helfe das erweiterte Baugebot. Dedy rief Bundestag und Bundesrat auf, die Novelle schnell zu beschließen.
Zustimmung kam auch vom Deutschen Mieterbund. Der Verband begrüßte laut Präsident Lukas Siebenkotten, dass dank der SPD die Umwandlungsbeschränkungen von Mietwohnungen Eingang in den Entwurf gefunden haben. Allerdings monierte er Ausnahmeregelungen.
Der Eigentümerverband Haus & Grund äußerte scharfe Kritik an der Novelle. “Das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz ist ein wohnungspolitisches Täuschungsmanöver der Bundesregierung, mit dem sie der Mangelverwaltung weiter Vorschub leistet. Statt Bauland zu mobilisieren, werden Eigentumsrechte beschnitten”, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Mit dem Gesetz werde weder das Problem der Wohnungsknappheit gelöst noch würden wirksam Mieter geschützt. Warnecke forderte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag auf, dem Gesetz die Zustimmung zu verweigern.
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