Die Einführung von EU-weiten Sammelklagen ist ein weiteres Stück näher gerückt. Die EU-Staaten bestätigten am Mittwoch eine im Juni mit dem Europaparlament getroffene Einigung, wonach Verbraucher künftig überall in der EU gemeinsam juristisch gegen Unternehmen vorgehen können. Der Gesetzestext muss auch vom Parlament noch einmal bestätigt werden und könnte im Jahr 2023 in Kraft treten.
Die EU-Kommission hatte die Möglichkeit grenzüberschreitender Sammelklagen im April 2018 als Reaktion auf den VW-Abgasskandal vorgeschlagen. Zuvor hatte es bereits mehrmals derartige Vorhaben gegeben, die sich aber nie konkretisierten. Auch den neuen Vorstoß der Brüsseler Behörde hatten die Mitgliedstaaten lange blockiert.
Gemäß der Einigung sollen “qualifizierte Stellen” nun stellvertretend für Verbraucher künftig Ansprüche auf Schadenersatz, Preisminderungen oder Ersatzlieferungen auch grenzüberschreitend einklagen können. Dafür müssen die Mitgliedstaaten mindestens eine kompetente Stelle benennen und finanziell ausstatten.
Nach der noch ausstehenden Bestätigung des Parlaments haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, und weitere sechs Monate um sie anzuwenden. In Deutschland können Verbraucherschützer zwar bereits mit einer Musterfeststellungsklage stellvertretend für tausende Verbraucher vor Gericht ziehen. Weil die neuen EU-Regeln aber über die Möglichkeiten im Rahmen dieser Regelung hinausgehen, wird auch die Bundesregierung nachbessern müssen.
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