Der Tunnel zwischen den Inseln Fehmarn in Deutschland und Lolland in Dänemark kann gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Dienstag mehrere Klagen gegen das Riesenprojekt ab. Die vorgesehenen Auflagen stellten sicher, dass weder Umwelt noch Schifffahrt zu großen Risiken oder Beeinträchtigungen ausgesetzt seien, begründete das Gericht seine Entscheidungen. (Az. BVerwG 9 A 7.19 u.a.)
Geklagt hatten Fährunternehmen und Umweltverbände. Sie wollten den deutschen Planfeststellungsbeschluss für den kombinierten Auto- und Eisenbahntunnel kippen. Das Bundesverwaltungsgericht sah sich allerdings an den deutsch-dänischen Staatsvertrag von 2008 über die Querung gebunden. Diese Bindung könne nur in Ausnahmefällen aufgehoben werden, die hier nicht vorlägen, so das Gericht. Der Bedarf für den Tunnel sei gesetzlich festgestellt, die EU-Kommission zähle ihn zu den fünf wichtigsten grenzüberschreitenden Verkehrsprojekten.
Die Richter hielten die Umweltauflagen für ausreichend: Die Schweinswale im Fehmarnbelt würden durch den Bau nicht erheblich gestört. Das gelte ebenso für die dort rastenden Wildenten. Allerdings müssten die seltenen Riffe berücksichtigt und geschützt werden, die Forscher der Universität Kiel erst im Sommer – also nach Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses – entdeckt haben. Behörden und Baugesellschaft führten dazu ein gesondertes Verfahren durch.
Eine Klage der Stadt Fehmarn wegen der Zuständigkeit ihrer Feuerwehr im Tunnel wies das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag ebenfalls ab, die Klage eines Landwirts auf Schadenersatz wurde außergerichtlich beigelegt.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) begrüßte nach der Entscheidung des Gerichts die “Klarheit, dass wir jetzt ein erneutes großes Projekt von europäischer Bedeutung in die weiteren Schritte der Umsetzung geben können.” Das Urteil zeige, dass “wir in Verantwortung für Natur und Umwelt” Großprojekte in Deutschland planen könnten.
Auch Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) begrüßte die Entscheidung. Es sei ein “guter Tag für ein herausragend wichtiges europäisches Verkehrsprojekt”, sagte er. Sein Parteifreund Torsten Herbst, Obmann im Verkehrsausschuss des Bundestags, erklärte, es handle sich um ein “starkes Signal, dass Verkehrsgroßprojekte in Deutschland noch realisiert werden können”.
Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu), einer der Kläger, sprach dagegen von einem “schwarzen Tag für die Meeresumwelt”. Sabine Leidig, Bundestagsabgeordnete der Linken und Mitglied des Verkehrsausschusses, teilte mit: “Die ökologischen Folgen und die Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner durch dieses Großprojekt sind in Anbetracht des geringen Nutzens viel zu groß.”
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist rechtskräftig. Das bedeutet, dass der Bau auch auf deutscher Seite starten darf. Auf dänischer Seite sollen die Bauarbeiten schon im Januar 2021 beginnen. Dänemark trägt die Kosten für den Bau des Tunnels, Deutschland zahlt aber die Anbindung an Straße und Schiene auf deutscher Seite. Ab 2029 soll der 18 Kilometer lange Tunnel dann befahren werden können.
Vor anderen Gerichten sind noch Klagen anhängig, bei denen es aber um weniger grundsätzliche Fragen geht: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss sich mit den dänischen Staatsgarantien befassen, das Oberverwaltungsgericht Schleswig mit Fragen zur Anbindung des Tunnels ins Hinterland.
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