Verbraucherschützer fordern kürzere Laufzeiten für Abo-Verträge

Copyright AFP Kenzo TRIBOUILLARD

Angesichts des seit Montag geltenden Teil-Lockdowns in der Corona-Krise hat Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller eine Entlastung der Bürger bei Abo-Verträgen gefordert. Viele Verbraucher seien in Kurzarbeit oder hätten ihre Arbeit oder Einkünfte verloren, sagte der Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montagsausgaben). “In dieser Situation sind Verträge mit langen Laufzeiten und langen Kündigungsfristen eine besondere Belastung”, sagte Müller.

Hinzu komme, dass manche Angebote wie Fitnessstudios während des Lockdowns gar nicht genutzt werden könnten. “Wir brauchen deshalb dringend eine gesetzliche Regelung, die für solche Verträge, die auf Dauer abgeschlossen werden sollen, die Laufzeiten verkürzt und auch kurzfristige Kündigungen ermöglicht”, forderte Müller. Die Regierung müsse “das Gesetz für faire Verbraucherverträge jetzt schnell verabschieden”. 

Ein solches Gesetz hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bereits im vergangenen Jahr angekündigt. Der im Frühjahr vorgelegte Entwurf ihres Ministeriums sieht vor, dass die Höchstvertragslaufzeit von zwei Jahren auf zwölf Monate verkürzt wird und Verträge sich nicht mehr automatisch um ein Jahr verlängern dürfen, sondern nur noch um drei Monate. Allerdings gebe es Streit mit dem Bundeswirtschaftsministerium, vor allem wegen der Verkürzung der Höchstvertragslaufzeit, berichteten die Funke-Zeitungen.

Als “Fehler” bezeichnete Müller das im Mai beschlossene Gesetz, wonach Freizeit- und Kulturanbieter für Konzerte oder Sportveranstaltungen, die wegen der Pandemie abgesagt werden, Gutscheine ausgeben dürfen, statt das Geld zu erstatten. Mit dieser Regelung legalisiere die Politik “Zwangsvertragsverlängerungen”, kritisierte Müller. “Das ist aus unserer Sicht inakzeptabel.”

© Agence France-Presse

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