Mit der Anklageverlesung hat vor dem Landgericht Berlin am Montag ein Prozess gegen vier Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch einen islamischen Wunderheiler begonnen. Die Angeklagten sollen auf Empfehlung des Manns hin im Dezember 2015 eine junge Frau mit Salzwasser vergiftet haben. Der sogenannte Hodscha empfahl laut Anklage, der 22-jährigen Ehefrau eines Angeklagten Salzwasser zu verabreichen, um einen Teufel auszutreiben, der für die Kinderlosigkeit des Paars verantwortlich sei.
Die ebenfalls angeklagten Eltern des Ehemanns sollen gemeinsam mit ihrem Sohn der jungen Frau über eine Woche hinweg täglich rund anderthalb Liter Salzwasser verabreicht haben. Die Frau soll das Salzwasser laut Anklage zu Beginn noch freiwillig getrunken haben. Sie litt jedoch unter mehreren Vorerkrankungen, und ihr gesundheitlicher Zustand verschlechterte sich zusehends.
Als die Frau nicht mehr selbst habe trinken können, “hielten sie sie an den Armen fest und veranlassten sie so zu trinken”, hieß es in der Anklage. “Ein Absetzen des Salzwassers und einen Arztbesuch der durch den Salzkonsum schwer geschädigten Nesma M. lehnten sie im Tatzeitraum ab und hielten die Behandlung auch geheim.”
Die Frau starb im Krankenhaus, nachdem ihr anderthalb Liter Wasser eingeflößt worden waren, das mit einer tödlichen Dosis Kochsalz versetzt war. Der sogenannte Wunderheiler ist wegen Mittäterschaft angeklagt, er soll die Sitzungen teilweise mit Lesungen aus dem Koran begleitet haben.
Zum Prozessauftakt wurde die Anklageschrift verlesen, der Prozess muss aber kurz nach Beginn wegen der Corona-Pandemie pausieren. Einer der Strafverteidiger gehört laut eigener Aussage zur Hochrisikogruppe und sieht seine Gesundheit durch nicht umsetzbare Corona-Bestimmungen im Gerichtssaal gefährdet.
Der ebenfalls angeklagte Vater des Ehemanns leidet laut Aussage seines Verteidigers an Asthma und sei somit ebenfalls besonders gefährdet. Die Vorsitzende Richterin unterbrach den Prozess und forderte bis zur nächsten Sitzung am kommenden Montag ärztliche Atteste über etwaige Vorerkrankungen.
Der Prozess wird das Landgericht voraussichtlich noch bis zum Ende des Jahres beschäftigen. Gehört werden soll neben den Feuerwehrmännern, die die schwer kranke Frau aus der Wohnung holten, auch die Tante des Opfers. Sie soll bei einem Besuch in der Wohnung des Ehepaars eine der Sitzungen beobachtet und nach dem Tod der Frau bei der Polizei ausgesagt haben.
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