Kunden des insolventen Reiseanbieters Thomas Cook mit Anspruch auf eine Entschädigung vom Bund müssen sich sputen. Anmeldungen zu Ausgleichszahlungen werden nur bis zum 15. November berücksichtigt, teilte am Mittwoch das Bundesjustizministerium mit. Entscheidend ist demnach der Zeitpunkt der Anmeldung im Onlineportal des Bundes. Ein gegebenenfalls erforderliches Nachreichen von Dokumenten sei auch nach dem 15. November möglich.
Die Bundesregierung hatte im Dezember 2019 angekündigt, sie werde einspringen, weil die Insolvenzversicherung von Thomas Cook nicht ausreicht, um die Kunden zu entschädigen. Die deutsche Thomas Cook war durch die Pleite des britischen Mutterkonzerns in die Krise gerutscht und hatte Ende September 2019 Insolvenz angemeldet. Die Haftung für den Kundengeldabsicherer, die Zurich-Versicherung, ist aber pro Geschäftsjahr gesetzlich auf 110 Millionen Euro begrenzt. Daher kommt Zurich nicht für alle geltend gemachten Ansprüche auf.
Das Onlineportal www.bmjv.de/thomas-cook steht den Betroffenen seit Anfang Mai offen. Bislang meldeten sich rund 89.000 Thomas-Cook-Kunden an, wie das Ministerium am Mittwoch mitteilte. 21.100 Fälle wurden demnach abschließend bearbeitet; insgesamt 31,3 Millionen Euro seien ausgezahlt worden oder stünden kurz vor der Auszahlung.
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