Im Streit um Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn legt der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg heute (09.30 Uhr) seine Schlussanträge vor. Es geht um Gelder, die Rheinland-Pfalz und Hessen gezahlt haben. Die Lufthansa wendet sich dagegen. (Az. C-453/19 P)
Die beiden Bundesländer förderten den Flughafen bis zum Jahr 2008 mit Subventionen. 2014 billigte die EU-Kommission dies nachträglich. Dagegen klagte die Lufthansa. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) wies die Klage der Fluggesellschaft im April 2019 als unzulässig ab. Sie habe nicht dargelegt, inwieweit die Beihilfen ihre eigenen Interessen beeinträchtigten. Die Lufthansa legte daraufhin Rechtsmittel beim EuGH ein. Die Luxemburger Richter sind nicht an die Einschätzung des Generalanwalts gebunden, folgen ihr aber oft.
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