Wenn Kühe ein Auto beschädigen, haftet der Landwirt. Er hätte mit dem Vorbeitreiben der Tiere warten können, bis das Fahrzeug umgeparkt wird, entschied das Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz laut Mitteilung vom Montag. Die Berufung des Landwirts wurde abgewiesen.
Ein Mann hatte sein Auto im Westerwald neben einer Baustelle und einer Kuhweide geparkt. Der Landwirt trieb seine Kühe durch die enge Passage dazwischen auf eine andere Weide und stellte sich vor das Auto, um es vor Beschädigungen zu schützen. Trotzdem hatte es eine Delle, als die Kühe vorbeigelaufen waren. Ein Zeuge sagte vor Gericht, er habe dem Viehbauern mitgeteilt, dass der Fahrer in zehn Minuten zurückkomme und umparken könne.
Das Amtsgericht verurteilte den Landwirt zur Zahlung von Schadenersatz. Dieser legte Berufung beim Landgericht ein, das nun ebenfalls gegen ihn entschied. Ein hinzugezogener Sachverständiger habe unter anderem Tierhaare am Auto entdeckt. Es sei dem Landwirt zuzumuten, zehn Minuten zu warten, hieß es vom Gericht. Das gelte auch, wenn das Auto dort möglicherweise gar nicht parken durfte.
© Agence France-Presse