Im Schlachthof in Ulm ist es zu einem Corona-Ausbruch gekommen. Mit Stand zum 23. Oktober 2020 (14 Uhr) sind 39 Personen positiv auf das Virus getestet worden. Die Zahl ändert sich fortlaufend, da noch weitere Indexfälle eingehen können, als Ergebnis der regelmäßigen Reihentestungen, zu denen der Schlachthof nach der Corona-Verordnung des Landes für Schlachtbetriebe verpflichtet ist. Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis erwartet, dass der Schlachthof die Listen der positiv getesteten Mitarbeitenden umfassend und vollständig vorlegt. Weitere Testungen sind vorgesehen.
Wegen der erforderlichen Maßnahmen stehen das Gesundheitsamt und die Stadt Ulm aktuell in engem Austausch. Im Gesundheitsamt wurde für die Betreuung des Ausbruchsgeschehens und die Infektionsschutzmaßnahmen, die im Schlachthof getroffen werden müssen, eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist von dem Corona-Ausbruch hauptsächlich die Rinderschlachtung betroffen. Erste Hinweise deuten allerdings darauf hin, dass das Geschehen auch auf andere Betriebsbereiche gestreut hat.
Die Anordnung von Maßnahmen zur Quarantänesetzung von Indexfällen und Kontaktpersonen sowie weitere Infektionsschutzmaßnahmen sind derzeit in Vorbereitung.
Nach der Corona-Verordnung des Landes für Schlachtbetriebe ist der Schlachthof verpflichtet, wöchentlich zu testen. Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat bisher, im Gegensatz zu anderen Landkreisen, dem Schlachthof noch keine Ausnahme von dieser wöchentlichen Testpflicht erteilt, obgleich der Betreiber eine solche gestellt hat. Die wöchentlichen Reihentestungen der Beschäftigten haben nun dazu geführt, dass das Infektionsgeschehen zeitnah erkannt werden konnte.