Im Rechtsstreit um Gesundheitsschäden mutmaßlich durch ein Unkrautvernichtungsmittel der Bayer-Tochter Monsanto hat das höchste französische Berufungsgericht einem Landwirt abschließend Recht gegeben. Die Richter wiesen am Mittwoch eine Berufung des deutschen Chemieriesen gegen ein Urteil aus niedrigerer Instanz zurück und entschieden, Monsanto hätte vor den Gefahren seines Unkrautvernichters Lasso warnen müssen. In einem weiteren Verfahren wird nun über die Höhe der Entschädigung entschieden.
Der heutige Biobauer Paul François führt schwere Gesundheitsprobleme auf den inzwischen verbotenen Unkrautvernichter Lasso von Monsanto zurück, mit dem er früher seine Felder behandelte. Der Landwirt gibt an, unter schweren neurologischen Schäden zu leiden, seit er 2004 Dämpfe des Herbizids einatmete.
In erster Instanz 2012 und in einem Berufungsverfahren 2015 gaben französische Gerichte François Recht, Monsanto legte jedoch Rechtsmittel ein. Im April 2019 verhandelte ein Berufungsgericht in Lyon nochmals über den Fall und gab dem Landwirt erneut Recht. Bayer erhob Einspruch gegen die Entscheidung. François will mehr als eine Million Euro Schadenersatz von dem Unternehmen erstreiten.
Lasso ist seit 2007 in Frankreich verboten. In Deutschland erhielt das Mittel nie eine Zulassung.
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