Allgemeinverfügung: Sperrstunde um 23 Uhr

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Für Gaststätten in Ulm und im Alb-Donau-Kreis gilt ab Freitag, 23. Oktober, die Sperrstunde 23 Uhr. Während der Sperrzeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr darf generell – z.B. also auch an Tankstellen – kein Alkohol verkauft werden.

Dies hat das Landratsamt Alb-Donau-Kreis in einer Allgemeinverfügung festgelegt, die den Vorgaben des Landessozialministeriums entspricht:

Allgemeinverfügung Sperrzeit (PDF)

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