Für Gaststätten in Ulm und im Alb-Donau-Kreis gilt ab Freitag, 23. Oktober, die Sperrstunde 23 Uhr. Während der Sperrzeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr darf generell – z.B. also auch an Tankstellen – kein Alkohol verkauft werden.
Dies hat das Landratsamt Alb-Donau-Kreis in einer Allgemeinverfügung festgelegt, die den Vorgaben des Landessozialministeriums entspricht: