Ein Hersteller von Fleischspießen muss diese zurücknehmen, wenn sie mit Salmonellen kontaminiert sind. Es komme nicht darauf an, ob eine Gesundheitsgefährdung der Verbraucher durch Durchgaren des Fleischs vermieden werden könnte, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Ein Dönerspießhersteller hatte gegen eine Anweisung des Landratsamtes Augsburg geklagt. (Az. 3 C 10.19)
Das Unternehmen liefert tiefgefrorene Fleischspieße an Gastronomiebetriebe. Das Landratsamt führte in der Firma 2014 eine Betriebskontrolle durch und beanstandete das Hygienekonzept. Es verlangte, dass ein Fleischspieß bei positivem Salmonellenbefund zurückgenommen werden müsse. Dagegen wandte sich der Hersteller mit dem Argument, vollständiges Durchgaren mache das Lebensmittel sicher und ein entsprechender Hinweis sei auf den Spießen angebracht.
Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied 2017, dass das Unternehmen nicht in jedem Fall verpflichtet sei, das Produkt zurückzunehmen. 2019 änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diese Entscheidung jedoch ab und wies die Klage ab. Der Dönerspießhersteller legte Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein, das nun gegen ihn entschied.
© Agence France-Presse