Die Bundesregierung will die Zügel im Kampf gegen Geldwäsche anziehen: Das Kabinett beschloss dazu einen Gesetzentwurf, mit dem der komplexe Straftatbestand der Geldwäsche durch eine klare neue Strafvorschrift ersetzt werden soll, wie das Bundesjustizministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte. Ziel sei es, mit den Änderungen eine “effektivere” Verfolgung von Geldwäsche zu ermöglichen.
Zentraler Bestandteil des zusammen mit dem Bundesfinanzministerium erarbeiteten Entwurfs ist die Streichung des sogenannten Vortatenkatalogs aus dem Geldwäsche-Paragrafen. Bislang ist dort eine lange Liste von Straftaten verzeichnet. Künftig sollen alle Straftaten als Vortaten von Geldwäsche einbezogen werden. Durch den Verzicht auf den Vortatenkatalog werde künftig die “Kriminalitätsbekämpfung in diesem Bereich deutlich effektiver”, insbesondere bei der organisierten Kriminalität.
Der Geldwäschestraftatbestand werde damit deutlich häufiger als bisher greifen, erklärte das Ministerium. Delikte wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue und Erpressung kommen demnach bisher als Vortaten der Geldwäsche nur in Betracht, wenn diese gewerbsmäßig oder durch Banden begangen wurden. Der Nachweis sei in der Strafverfolgungspraxis oft schwierig gewesen.
“Wir wollen es Staatsanwaltschaften und Gerichten erheblich erleichtern, Geldwäsche nachzuweisen und Täter zur Verantwortung zu ziehen”, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). “Das ist wichtig, um Täter zu stoppen, die kriminelle Profite verschleiern und schmutziges Geld in den Wirtschaftskreislauf einschleusen.” Bundesfinanzminister Olaf Scholz sprach von “noch mehr Biss” für die Geldwäsche-Bekämpfung.
Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßte das Vorhaben, verwies jedoch zugleich darauf, dass die Pläne zu einem deutlichen Zuwachs von Strafverfahren bei den Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten führen würden. Vor diesem Hintergrund seien bundesweit mindestens hundert zusätzliche Stellen allein bei den Staatsanwaltschaften erforderlich, um das neue Gesetz effektiv durchsetzen zu können, erklärte DRB-Hauptgeschäftsführer Sven Rebehn. “Ein schärferes Vorgehen gegen Geldwäsche kann nur Erfolg haben, wenn die Länder die zuständigen Ermittler und Strafgerichte spürbar verstärken.”
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), forderte Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf. Änderungen seien bei der selbstständigen Einziehung von Vermögen unbekannter Herkunft nötig, erklärte Luczak. Dies solle nach den Plänen des Justizministeriums nur dann möglich sein, wenn ein Anfangsverdacht für eine banden- oder gewerbsmäßig begangene Vortat der Geldwäsche vorliegt.
“Das darf auf keinen Fall so bleiben, dann wird das Instrument seiner Wirksamkeit beraubt”, erklärte Luczak. Allerdings sei es der “Kern der selbstständigen Einziehung, dass die Vortat nicht bekannt ist”. Diesen Nachweis zu verlangen, wäre “absurd und absolut kontraproduktiv”.
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