Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) über die Frage, ob ein Dönerspießhersteller mit Salmonellen kontaminiertes Fleisch zurücknehmen muss. Das Unternehmen klagte gegen eine entsprechende Anweisung des Landratsamtes Augsburg. (Az. 3 C 10.19)
Das Landratsamt führte 2014 eine Betriebskontrolle durch und beanstandete das Hygienekonzept. Es verlangte, dass ein Fleischspieß bei positivem Salmonellenbefund vom Markt zurückgenommen werden müsse. Der Hersteller wandte sich dagegen mit dem Argument, vollständiges Durchgaren mache das Lebensmittel sicher und ein entsprechender Hinweis sei auf den Spießen angebracht. Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied 2017, dass er nicht in jedem Fall verpflichtet sei, das Produkt zurückzunehmen. 2019 änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diese Entscheidung jedoch ab und wies die Klage ab. Der Dönerspießhersteller legte beim Bundesverwaltungsgericht Revision ein.
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