Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt sich am Mittwoch (10.30 Uhr) mit der Frage, ob ein Pflichtmitglied den Austritt seiner Industrie- und Handelskammer (IHK) aus dem Dachverband Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) verlangen darf. Der Kläger ist ein Windkraftunternehmer aus Nordrhein-Westfalen. Seiner Meinung nach überschritt der DIHK mit Äußerungen etwa zur Klimapolitik seine Kompetenzen. (Az. 8 C 23.19)
Der Unternehmer verklagte seine IHK Nord Westfalen darum 2007 darauf, ihren Austritt aus dem DIHK zu erklären. Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Münster wiesen die Klage ab. Das Bundesverwaltungsgericht entschied allerdings 2016, dass ein IHK-Pflichtmitglied den Austritt verlangen kann, wenn sich der DIHK allgemeinpolitisch betätigt und die Gefahr einer künftigen Wiederholung von Kompetenzüberschreitungen besteht. Der Fall wurde ans Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Dieses wies die Berufung im April 2019 erneut zurück. Der Kläger legte beim Bundesverwaltungsgericht Revision ein.
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