Regierung will Verbraucherschutz im Online-Handel mit Lebensmitteln verbessern

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Die Bundesregierung will den Verbraucherschutz im Online-Handel mit Lebensmitteln verbessern. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Mittwoch vom Kabinett beschlossen. Er sieht schärfere Regeln für die Rückverfolgbarkeit von Lieferketten sowie zur Möglichkeit einer anonymen Probenentnahme durch Behörden vor.

“Bei uns in Deutschland darf es keinen Zwei-Klassen-Verbraucherschutz geben, je nachdem, wie ich einkaufe”, erklärte dazu Ernährungsministerin Julia Klöckner (CDU). “Ob stationär oder digital: Der Kunde muss sich darauf verlassen können, dass angebotene Lebens- und Futtermittel sicher sind – und, dass bestmöglich kontrolliert wird”, hob Klöckner weiter hervor. Daher würden auch die Betreiber von Online-Plattformen verpflichtet, “Angebote umgehend zu löschen, die unseren Standards nicht entsprechen”.

Der beschlossene Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) enthält demnach klarere Vorgaben für die Übermittlung von Daten, die für die Rückverfolgung von Lieferketten relevant sind. So müssten solche Informationen binnen 24 Stunden elektronisch an die zuständigen Behörden übermittelt werden. 

Umgekehrt können zuständige Behörden Betreiber von Online-Plattformen über eine existierende Schnellwarnmeldung informieren, wenn auf der Seite solche Erzeugnisse angeboten werden. Der Betreiber ist dann verpflichtet, die entsprechenden Angebote in eigener Verantwortung zu löschen.

Bei der anonymen Probennahme können Behörden online Proben unter einem Pseudonym bestellen. Damit wird laut Ministerium eine Gleichstellung mit dem stationären Handel erreicht. 

“Auch in diesem Bereich sorgen wir für mehr Sicherheit und Transparenz für die Verbraucher”, hob Klöckner hervor. Der Gesetzentwurf wird nun im Parlament weiter beraten.

© Agence France-Presse

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