Im Urheberrechtsstreit mit Medien hat der Internetkonzern Google eine Niederlage vor einem französischen Gericht erlitten. Das Pariser Berufungsgericht wies einen Einspruch von Google gegen eine Anordnung der französischen Wettbewerbsbehörde am Donnerstag ab. Die Kartellwächter hatten den US-Konzern verpflichtet, mit Medienhäusern über eine Vergütung für ihre Inhalte zu verhandeln. Das Urteil könnte Modellcharakter für andere EU-Staaten haben.
Die französische Wettbewerbsbehörde nannte das Urteil “sehr wichtig”: “Die Wettbewerbsregeln gelten für alle, auch im Digitalbereich”, schrieb die Präsidentin der Behörde, Isabelle de Silva, im Kurzbotschaftendienst Twitter.
Die Kartellwächter hatten Google im April zu Verhandlungen mit Verlagen und Presseagenturen verpflichtet. Dabei geht es um eine Vergütung für das Anzeigen von urheberrechtlich geschützten Medieninhalten, wie sie die EU-Urheberrechtsnovelle von 2019 vorsieht.
Konkret geht es um Nachrichten, Fotos und Videos von Medien, die bei Google, YouTube oder Facebook angezeigt werden. Die Medienhäuser argumentieren, Google verdiene mit ihren Inhalten Geld durch Werbung, zahle aber keine Nutzungsgebühren.
Google verfuhr nach der Pariser Kartellentscheidung zweigleisig: Der Konzern legte zwar Einspruch gegen die Weisung ein, nahm zugleich aber Verhandlungen mit französischen Medienhäusern auf. Bereits an diesem Freitag könnte eine erste Einigung präsentiert werden.
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