Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (9.30 Uhr), ob Frankreich in der EU zugelassene Neonikotinoide auf eigene Faust verbieten durfte. Es geht um fünf Pflanzenschutzmittel, deren Anwendung Frankreich ab September 2018 untersagte. (Az. C-514/19)
Neonikotinoide sind schädlich für Bienen. Drei der Mittel sind in der EU im Freiland verboten, eins komplett. Das französische Verbot umfasste aber mehr Wirkstoffe. Der Verband der Pflanzenschutzindustrie klagte dagegen. Zwar dürfen Mitgliedsstaaten laut EU-Recht eigene Schutzmaßnahmen erlassen – jedoch nur, wenn sie zuvor gegenüber der Kommission Bedenken erhoben haben und diese nicht selbst Mittel ergreift. Der Verband bezweifelt, dass die französische Mitteilung an die Kommission diesen Anforderungen genügt. Das oberste Verwaltungsgericht bat den EuGH um Auslegung. In der Nacht zu Mittwoch hatte die französische Nationalversammlung beschlossen, einige Neonikotinoide begrenzt wieder zuzulassen. Das spielt für dieses Urteil jedoch keine Rolle.
© Agence France-Presse