Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (9.30 Uhr), ob die Partnervermittlungsagentur Parship einer früheren Kundin Geld zurückzahlen muss. Die Frau widerrief ihren Vertrag fristgemäß und wollte die von ihr geleisteten Zahlungen zurück. Parship behielt jedoch einen Teil davon ein. Zudem verlangte die Firma von ihr mehr Geld als von anderen Kunden. (Az: C-641/19)
Die Frau schloss eine Premium-Mitgliedschaft für 524 Euro ab. Dieser Preis ist mehr als doppelt so hoch wie der, den Parship einigen anderen Nutzern berechnet. Nach vier Tagen widerrief die Kundin den Vertrag. Parship hatte in der Zwischenzeit ein Persönlichkeitsgutachten erstellt und Partnervorschläge gemacht. Als Wertersatz behielt die Firma 393 Euro ein. Die Frau zog vor Gericht. Das Amtsgericht Hamburg bat den EuGH um eine Auslegung des europäischen Verbraucherschutzrechts.
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