Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Stiefvater in Mordfall Leonie teilweise auf

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Im Fall der getöteten sechsjährigen Leonie aus Torgelow in Mecklenburg-Vorpommern hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg gegen den Stiefvater teilweise aufgehoben. Das Landgericht habe nicht eindeutig festgestellt, dass der Angeklagte schon während der Misshandlungen einen Tötungsvorsatz gefasst habe, rügte der BGH laut Mitteilung des Landgerichts vom Montag. (Az. 6 StR 134/20)

Der Tatverlauf sei aber unstrittig so, wie das Landgericht ihn festgestellt hatte. Demnach schlug der Stiefvater dem Mädchen im Januar 2019 mit einem Sicherungsbügel des Puppenwagens so heftig auf den Kopf, dass es eine Hirnblutung erlitt. Als die Mutter die Verletzungen des Kinds bemerkte, soll der Angeklagte verhindert haben, dass sie sofort einen Arzt rief.

Das Landgericht verurteilte den Mann im Januar unter anderem wegen Mordes durch Unterlassen und Körperverletzung mit Todesfolge zu lebenslanger Haft. Dagegen legte er Revision beim BGH ein. Nun muss sich das Landgericht erneut mit dem Fall befassen.

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