Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) in einem Nachbarschaftsstreit über die Haltung von Pferden. Es geht konkret darum, ob eine Pferdebesitzerin ihre Tiere in einem Offenstall in der Nähe des Nachbarhauses halten darf. Die Halterin errichtete den Stall ohne Baugenehmigung etwa zwölf Meter von dem Haus entfernt und ließ eine andere Frau dort eine Reitschule betreiben. Dagegen klagte die Nachbarin. (AZ V ZR 121/19)
Das Landgericht Halle urteilte, dass die Pferde in dem Stall nicht gehalten werden dürften. Im Berufungsverfahren schränkte das Oberlandesgericht Naumburg das Verbot aber ein: Die Halterin darf ihre Pferde dort stehen lassen, solange die Immissionsrichtwerte eingehalten werden – es also nicht zu laut wird. Die Nachbarin legte daraufhin Revision beim BGH ein.