Wegen Verzögerungen in der Corona-Krise haben Familien beim Baukindergeld künftig drei Monate länger Zeit, eine Baugenehmigung oder einen Kaufvertrag vorzulegen, um die staatliche Förderung zu erhalten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, den Zeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes bis zum 31. März kommenden Jahres zu verlängern. Grund ist nach Angaben des Bundesinnenministeriums von Horst Seehofer (CSU), dass viele Antragsteller wegen der Pandemie die bisherige Frist bis zum Jahresende 2020 nicht einhalten können.
Mit dem Baukindergeld fördert das Innenministerium seit September 2018 den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern in Deutschland. Familien mit einem Einkommen von höchstens 75.000 Euro brutto pro Jahr, die pro Kind noch 15.000 Euro zusätzlich anrechnen dürfen, können einen Zuschuss von 1200 Euro je Kind erhalten. Gezahlt wird das Geld zehn Jahre lang.
Ein Antrag auf Förderung ist noch bis Ende 2023 möglich. Bis zum 31. März 2021 müssen Familien aber ihren Kaufvertrag unterzeichnet beziehungsweise eine Baugenehmigung erhalten haben. Wirksam wird die dreimonatige Fristverlängerung nach Angaben des Innenministeriums mit Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021.
Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF), der zuletzt Verzögerungen bei der Bearbeitung von Bauanträgen in der Corona-Krise beklagt hatte, begrüßte die Verlängerung. “Wir sind froh, dass viele Baufamilien jetzt Klarheit und Planungssicherheit bekommen”, erklärte Verbandsgeschäftsführer Georg Lange.
Nach Angaben des Innenministeriums hatten bis Ende August rund 260.500 Familien Baukindergeld beantragt. Dadurch seien Mittel in Höhe von rund 5,5 Milliarden Euro gebunden.
Mit der Förderung würden “vor allem junge Familien mit kleineren und mittleren Einkommen” unterstützt, erklärte das Ministerium. Demnach werden rund 86 Prozent der Anträge von Familien mit ein bis zwei Kindern gestellt; etwa zwei Drittel aller Antragsteller haben Kinder im Alter von unter sechs Jahren. Bei mehr als 60 Prozent der Familien liegt das durchschnittlich zu versteuernde Haushaltseinkommen demnach unter 40.000 Euro pro Jahr.
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