EU-Recht steht Vergewaltigungsurteil gegen "Maddie"-Verdächtigen nicht entgegen

Copyright AFP/Archiv INA FASSBENDER

Ein Vergewaltigungsurteil gegen den deutschen Verdächtigen im Fall “Maddie” kann bestehen bleiben. Es verstößt nicht gegen das EU-Recht, auch wenn Christian B. ursprünglich wegen einer anderen Tat an Deutschland ausgeliefert wurde, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. (Az. C-195 20 PPU)

B. war wegen der 2005 begangenen Vergewaltigung einer 72 Jahre alten Frau 2019 in Braunschweig zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Diese muss er im Anschluss an eine Haftstrafe wegen Drogenhandels verbüßen. Er legte beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision gegen das Urteil ein, der den EuGH um Klärung bat. Der BGH muss das Braunschweiger Urteil nun noch auf Formfehler prüfen. 

Die gegen B. laufenden Mordermittlungen im Fall “Maddie” sind von dem Fall unabhängig. B. wird verdächtigt, 2007 in Portugal die dreijährige Madeleine McCann entführt und getötet zu haben.

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