Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Freitag (09.00 Uhr) über den Kauf eines zuvor gestohlenen Autos. Ein vermeintlicher Kaufinteressent nahm den Wagen im Wert von 52.900 Euro aus einem Autohaus zur Probefahrt mit und brachte ihn nicht wieder zurück. Wenig später kaufte eine Frau das Fahrzeug im Internet für 46.500 Euro, ohne zu wissen, dass es gestohlen war. Die Behörden verweigerten allerdings die Zulassung. (Az. V ZR 8/19)
Das Autohaus verklagte die Käuferin auf Herausgabe des Autos. Die Frau verlangte ihrerseits die Herausgabe der Fahrzeugpapiere. Das Landgericht im hessischen Marburg gab in erster Instanz der Käuferin recht, das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main wiederum dem Autohaus. Die Frau legte daraufhin beim BGH Revision ein.
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