Die Berliner Senatsinnenverwaltung hat ein Volksbegehren zur Enteignung größerer Immobilienunternehmen in der Hauptstadt für zulässig erklärt. Die Prüfung bezog sich nach Angaben der Senatsverwaltung vom Donnerstag auf die Frage, ob der von den Initiatoren des Volksbegehrens angestrebte Beschluss mit höherrangigem Recht vereinbar wäre. “Eine inhaltliche Bewertung des Anliegens des Volksbegehrens ist damit nicht verbunden”, hieß es.
Die Senatsinnenverwaltung befand, dass das Volksbegehren formal zulässig ist und eine ausreichende Zahl von Unterstützerunterschriften vorliegt. Die Initiative hatte den Behörden im Juni 2019 nach eigenen Angaben etwa 77.000 Unterschriften übergeben.
Die Senatsverwaltung erklärte, es bestünden zwar verfassungsrechtliche Bedenken mit Blick auf die im Grundgesetz festgeschriebene Eigentumsgarantie. Gleichwohl sei nicht “nach jeder denkbaren Betrachtungsweise” ausgeschlossen, dass ein verfassungsmäßiger Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz vorgelegt werden könnte.
Die Initiative “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” fordert von der Politik eine Vergesellschaftung aller Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Land Berlin. Nach Angaben der Senatsinnenverwaltung strebt die Trägerin des Volksbegehrens “nach zwischenzeitlicher Änderung” einen Beschluss an, mit dem der Senat zur Einleitung von Maßnahmen aufgefordert werden soll, “die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung” erforderlich seien.
Die Initiative möchte keine Verstaatlichung, sondern den Bestand in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführen. Sie richtet sich dabei primär gegen große Wohnungskonzerne wie die Deutsche Wohnen. Das Unternehmen besitzt in der Hauptstadt mehr als 110.000 Wohnungen. Hintergrund sind zunehmende Diskussionen um steigenden Mieten und Wohnungsknappheit vor allem in Metropolen.
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