Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Donnerstag (9.30 Uhr) in einem Markenstreit zwischen dem Fußballstar Lionel Messi und dem spanischen Bekleidungsunternehmen Casa Masferrer (Az. C-449/18P und C-474/18P). Der Fußballer ließ seinen Nachnamen “Messi” im August 2011 in der EU als Marke für Bekleidungs- und Sportartikel eintragen. Casa Masferrer legte beim EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) dagegen erfolgreich Widerspruch ein.
Es bestehe Verwechslungsgefahr zur Marke “Massi”, unter der das Unternehmen Sportkleidung vertreibt, entschied das EUIPO damals. Diese Entscheidung hob das Gericht der Europäischen Union (EuG) im April 2018 auf. Der durchschnittliche Käufer von Sportkleidung dürfte den Fußballer kennen, hieß es zur Begründung. EUIPO und Casa Masferrer legten daraufhin vor dem EuGH Rechtsmittel ein.
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