Der ehemalige SS-Wachmann Bruno D. ist vom Hamburger Landgericht am Donnerstag zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 93-Jährige in den Jahren 1944 und 1945 mehrere Monate als Jugendlicher zur Wachmannschaft des Konzentrationslagers Stutthof gehört hatte. Er habe sich damit der Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen und zum versuchten Mord in einem Fall schuldig gemacht.
Der zur Tatzeit 17- bis 18-jährige D. hatte damals seinen Dienst auf den Wachtürmen rund um das Lager bei Danzig versehen, direkte Beteiligungen an Tötungen standen in dem seit Oktober laufenden Verfahren nicht im Raum. In Stutthof bei Danzig hielt die SS während des Zweiten Weltkriegs mehr als hunderttausend Menschen unter elenden Bedingungen gefangen, darunter auch zahlreiche Juden. Schätzungsweise rund 65.000 starben. Im Lager waren auch eine Gaskammer und eine Genickschussanlage in Betrieb.
Die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring sagte in der Urteilsbegründung, der Angeklagte habe den Nebenklägern “entsetzliches Unrecht” angetan. An D. gewandt sagte sie, dieser sehe sich “weiter nur als Beobachter”. “Dabei waren sie Gehilfe dieser menschengemachten Hölle”, sagte Meier-Göring. “Sie hätten nicht einem verbrecherischen Befehl befolgen und sich schon gar nicht auf diesen berufen dürfen.”
Das Verfahren sei rechtlich und menschlich schwierig gewesen und habe Einblicke in eine “unvorstellbar dunkle Zeit” gegeben. Es habe gezeigt, “zu welchen Verbrechen gegen die Menschlichkeit” Menschen fähig seien. Die eigentliche Botschaft dieses Verfahren sei: “Achtet die Würde des Menschen um jeden Preis – ja auch, wenn der Preis die eigene Sicherheit ist”, sagte die Vorsitzende Richterin.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine dreijährige Jugendhaft, die Verteidigung einen Freispruch beantragt. D. selbst entschuldigte sich in seinem sogenannten letzten Wort vor Gericht für die Verbrechen in Stutthof. Derartiges dürfe sich “niemals” wiederholen, sagte er. Zugleich betonte er, sich nicht freiwillig zum Dienst in der SS oder einem Konzentrationslager gemeldet zu haben. Er sei abkommandiert worden und habe keine Möglichkeit gehabt, sich dem zu entziehen.
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