Das Bundesverteidigungsministerium hat die Anschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr empfohlen. “Bewaffnete Drohnen erhöhen nicht nur die Sicherheit und Reaktionsfähigkeit unserer eigenen Kräfte und die unserer Partner im Einsatz, sie können auch signifikant zum Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Einrichtungen vor Ort beitragen”, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Bericht des Ministeriums an den Bundestag. Daher sprächen sich das Ministerium und die Bundeswehr für die Beschaffung solcher Drohnen aus.
Voraussetzung für einen Einsatz von Kampfdrohnen sei die “vorherige konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages”, heißt es in dem Bericht. Erfolgen dürfe der Einsatz nur nach strengen Regeln, die insbesondere den Schutz von Zivilisten gewährleisten sollen. Dafür formulierte das Ministerium in dem Bericht an den Bundestag eine Liste von Grundsätzen mit 15 Punkten.
In dem Bericht fasst das Ministerium die Ergebnisse einer mehrwöchigen gesellschaftlichen Debatte zusammen, in deren Verlauf es Parteien, Parlamentarier, Vertreter der Zivilgesellschaft, Wissenschaftler und Soldaten angehört hatte. Es setzte damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, derzufolge die Entscheidung über eine Bewaffnung mit Drohnen erst nach “ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung” getroffen werden soll.
Das Ministerium will den Einsatz bewaffneter Drohnen an die Beachtung strenger Grundsätze knüpfen. Solche Einsätze seien “zu unterlassen, wenn zu erwarten ist, dass diese zu Verlusten an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung, der Verwundung von Zivilpersonen, der Beschädigung ziviler Objekte oder zu mehreren derartigen Folgen zusammenführen, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen”, heißt es in dem Bericht für den Bundestag.
Schäden für die Zivilbevölkerung und für zivile Objekte müssten “in jedem Fall auf ein Mindestmaß beschränkt werden”, schreibt das Ministerium weiter. Verstöße gegen Einsatzregeln würden disziplinarrechtlich verfolgt. Bestehe beim Drohneneinsatz der Anfangsverdacht einer Straftat, müsse die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden.
Der Einsatz von Kampfdrohnen müsse von einem militärischen Entscheidungsträger “unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters” genehmigt werden – außer in Fällen von Selbstverteidigung, schreibt das Ministerium: “Es gilt der Grundsatz, je wahrscheinlicher zivile Kollateralschäden sind, desto höher die Entscheidungsebene.” Nach jedem Einsatz müssten “grundsätzlich unverzüglich Schaden und Wirkung” dokumentiert werden.
Bislang setzt die Bundeswehr lediglich unbewaffnete Drohnen zur Aufklärung ein. Bewaffnete Drohnen zum Kampfeinsatz besitzt sie nicht. Solche Drohnen sind politisch umstritten, sie gelten auch als mögliches Konfliktthema in der großen Koalition. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hatte sich im Dezember bei einem Besuch in Afghanistan für deren Beschaffung ausgesprochen.
Im Verlauf der Anhörungen hatte sich auch die Bundeswehrführung für den Einsatz ausgesprochen. Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Eberhard Zorn, hatte in einer Diskussionsveranstaltung im Mai die Befürchtung zurückgewiesen, dass der Einsatz von Kampfdrohnen unkalkulierbare Risiken mit sich bringe. Er betonte, dass die Bundeswehr bewaffnete Drohnen – anders als etwa die USA – niemals zur gezielten Tötung von Menschen einsetzen würde; dafür gäbe es in Deutschland keine rechtliche Grundlage.
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