Wegen der Corona-Pandemie führen in Bayern derzeit Gaststätten Gästelisten, damit bei Infektionsfällen Kontaktpersonen schnell ermittelt werden können. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern hat dafür jetzt gemeinsam mit der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern AKDB eine digitale Gäste- und Kundenregistrierung entwickelt. Digitalministerin Judith Gerlach übernimmt die Schirmherrschaft über das Projekt und betont: „Ungewöhnliche Zeiten erfordern kreative Ansätze. Die Digitalisierung hilft uns bei der Bewältigung der Corona-Krise. Mit dieser cleveren digitalen Lösung kann die erforderliche Registrierung kontakt- und papierfrei erfolgen. Auch hier kann uns die Digitalisierung das Leben ein kleines bisschen erleichtern.“
Gastronomen können auf einer Internetseite ein Konto erstellen und damit einen QR-Code generieren. Gäste können diesen mit ihrem Smartphone scannen und dann ihre Kontaktdaten angeben. Die Daten werden verschlüsselt und sicher im Rechenzentrum der AKDB gespeichert. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden die Kontaktdaten nach vier Wochen automatisch gelöscht.
DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer erläutert: „Die Web-Anwendung ermöglicht Gastronomen, der Dokumentationspflicht hinsichtlich der Kontaktinformationen Ihrer Gäste einfach und vor allem sicher und datenschutzkonform nachzukommen. Bei der Programmierung der Anwendung stand der Hilfsgedanke für die Branche und keine Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund. Deswegen können alle Gastronomen, die sich im Rahmen der Einführungsphase bis zum 5. Juli anmelden, den Service bis Ende August kostenfrei nutzen. Registriert man sich nach dem 5. Juli bzw. entscheidet man sich Ende August den Service weiter nutzen zu wollen, steht dieser zu einem geringen Entgelt zur Verfügung.“
Gudrun Aschenbrenner, Vorstandsmitglied der AKDB, erklärt: „Ich freue mich, dass die AKDB an einer so innovativen Lösung aktiv mitwirkt. Die Nutzer der Anwendung können auf den Schutz ihrer Daten in unserem Rechenzentrum vertrauen. Die Anwendung steht auch kommunalen und anderen Einrichtungen zur Verfügung.“