Bundestag berät erstmals über Gesetz für besseren Pandemie-Schutz

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Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals über das geplante Gesetz zum besseren Schutz der Bevölkerung in der Corona-Pandemie beraten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte bei der Einbringung des Entwurfs, ein belastbares Gesundheitswesen sei der “Stabilitätsanker eines funktionierenden Staates”. Er verwies darauf, dass mit dem Gesetz die Zahl der Corona-Tests ausgeweitet und das Robert-Koch-Institut (RKI) personell gestärkt werde. SPD und Opposition forderten Nachbesserungen.

Mit dem neuen Gesetz wird nach Spahns Worten geregelt, dass die Krankenkassen auch präventive Corona-Tests bezahlen müssen – insbesondere bei Bewohnern und Mitarbeitern von Pflegeheimen. Spahn verwies dabei auch darauf, dass Bund und Länder das bisherige Besuchsverbot in den Heimen lockern wollen – künftig wird wieder jeweils ein Mensch einen Bewohner besuchen können. Insgesamt seien inzwischen eine Million Tests wöchentlich möglich.

Bestandteil des Gesetzes ist auch der geplante Bonus für Pflege-Beschäftigte: Die Pflegekassen sollen eine Prämie in Höhe von 1000 Euro bezahlen, Länder und Arbeitgeber könnten weitere 500 Euro zur Verfügung stellen. Der Applaus für die Beschäftigten sei wichtig, sagte Spahn. Es müsse aber eine finanzielle Anerkennung hinzukommen.  

Linke und Grüne bezeichneten die Prämie als unzureichend. Die Beschäftigten würden mit 1500 Euro “abgespeist”, kritisierte der Linken-Abgeordnete Achim Kessler. Die Grünen-Politikerin Maria Klein-Schmeink forderte, die Prämie an alle Beschäftigten im Gesundheitswesen zu zahlen, die die Lasten der Corona-Pandemie zu tragen hätten. Es sei “peinlich”, dass immer noch Unklarheit über den Anteil von Ländern und Arbeitgeber herrsche. Sie forderte einen “Pflegegipfel”.

Der FDP-Abgeordnete Andrew Ullmann bezeichnete den Gesetzentwurf als “in Teilen richtig, aber auch Magerkost”. Der Bund müsse sich besser auf eine kommende Pandemie vorbereiten. 

Die SPD-Gesundheitsexpertin Bärbel Bas setzte sich dafür ein, Familien von Behinderten stärker zu entlasten, die ambulante Dienste in Anspruch nehmen. Dies müsse im bevorstehenden Beratungsverfahren stärker in den Blick genommen werden. 

Mit dem neuen Gesetz werden auch die Meldepflichten ausgeweitet. Die Labore müssen künftig auch negative Testergebnisse melden. Zudem müssen Gesundheitsämter es fortan mitteilen, wenn jemand als geheilt gilt. Teil des Meldewesens ist künftig außerdem die Information, wo sich jemand wahrscheinlich angesteckt hat.

Zudem unterstützt der Bund mit der geplanten Neuregelung die 375 Gesundheitsämter mit insgesamt 50 Millionen Euro, um deren Digitalisierung voranzubringen.

jp/cne

© Agence France-Presse

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