Lebenslange Haft für Drahtzieher von Anschlag auf Hamburger Hells-Angels-Chef

Foto: AFP

In einem neuerlichen Prozess um einen Mordanschlag auf einen Hamburger Chef der Rockergruppe Hells Angels ist der Auftraggeber am Donnerstag wieder zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt sah es als erwiesen an, dass der 29-jährige ehemalige Chef eines konkurrierenden Rockerklubs die Tat anordnete, um einen früheren Überfall auf sich zu rächen.

Sie sprachen ihn des versuchten Mordes und der Körperverletzung schuldig. Der 29-Jährige war bereits in einem ersten Prozess für die Tat vom August 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof aber auf und verwies den Fall zu einer neuerlichen Verhandlung an das Landgericht zurück.

In dem neuen Verfahren waren nun außerdem noch der Vater des Auftraggebers sowie ein Auftragskiller angeklagt, der aus einem Auto an einer Ampel an einer Kreuzung nahe der Reeperbahn mit einer Pistole auf das neben ihm haltende Luxusauto des Opfers geschossen hatte. Das Opfer wurde dabei schwer verletzt. Der Vater wurde nach weiteren Ermittlungen als Mitwisser eingestuft, der Schütze war beim ersten Prozess 2019 noch nicht gefasst worden.

Der 73-jährige Vater des Auftragsgeber wurde wegen versuchten Mordes sowie Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, der Auftragsschütze wegen derselben Delikte zu sechs Jahren und neun Monaten. Der 27-Jährige gilt als psychisch krank und soll die Strafe laut Urteil daher in der Psychiatrie verbüßen.

Bei der Tat sollte es sich der Anklage nach um einen persönlichen Racheakt des Anstifters für einen Überfall gehandelt haben, bei dem er und seine frühere Freundin vor einigen Jahren zuvor selbst schwer verletzt worden waren. Demnach machte er den regionalen Boss der konkurrierenden Hells Angels dafür verantwortlich. Der Schütze soll für den Anschlag mit 10.000 Euro bezahlt worden sein.

In dem ersten Verfahren war bereits die Freundin des Anstifters als Mittäterin zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte den Wagen gefahren, aus dem der Auftragskiller schoss. Das Urteil hatte vor dem Bundesgerichtshof Bestand und wurde rechtskräftig, daher wurde gegen die Lebensgefährtin nicht erneut verhandelt.

bro/cfm

Aktuelle Beiträge

Exklusiv Interviews

Melden Sie sich für unseren Newsletter an

Ihre E-Mail-Adresse wird nur für Werbe-E-Mails und kritische Nachrichtenankündigungen verwendet.