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Giffey will gegen Unterstützungsbekundungen für russischen Angriffskrieg vorgehen

Copyright POOL/AFP MICHELE TANTUSSI

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) will gegen Unterstützungsbekundungen für den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine vorgehen. “Wir sind sehr gegen jegliche Form von Angriffskrieg-Unterstützung”, sagte Giffey am Dienstag im ZDF-“Morgenmagazin”. Das werde auch unterbunden und strafrechtlich verfolgt.

Eine angemeldete Demonstration gegen die Diskriminierung russischsprachiger Menschen könne jedoch nicht einfach verboten werden. Unter diesem Motto war am Sonntag ein prorussischer Autokorso mit rund 900 Teilnehmenden in bis zu 450 Autos durch die Hauptstadt gezogen. Die Versammlung sorgte für viel Kritik. Der ukrainische Botschafter in Deutschland, Andrij Melnyk, sprach von einem “Autokorso der Schande”.

“Diese Demonstration an sich, das Zeigen der russischen Fahne ist nicht verboten”, sagte Giffey im ZDF-“Morgenmagazin”. Sie könne nicht verboten werden, weil sie unter die Versammlungsfreiheit falle.

An einem Auto des Korsos sei jedoch das Z-Symbol gesehen und unterbunden worden. Das Zeichen als Befürwortung des russischen Angriffskriegs ist in Berlin verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Die Polizei leitete deshalb gegen die Autofahrerin ein Ermittlungsverfahren ein.

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) äußerte, er könne prorussische Proteste “persönlich nicht begreifen”. Deutschland zeichne sich aber dadurch aus, “dass friedlicher Protest durch die Polizei nicht niedergeknüppelt, sondern geschützt wird”, sagte er der “Rheinischen Post” aus Düsseldorf vom Dienstag. “Unterschiedliche Meinungen müssen, können und werden wir aushalten”, fügte er hinzu.

Mit Verboten wäre auch Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) “vorsichtig”. “Denn auch ein Autokorso gilt als Versammlung”, sagte er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Dienstag. Es könne dem jedoch durch Auflagen Einhalt geboten werden – etwa indem nicht gehupt werden dürfe oder die Teilnehmerzahl beschränkt werde. “400 hupende Autos in der Innenstadt muss keine Versammlungsbehörde dulden.”

Quelle: AFP

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