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Bundesweit Fortschritte bei Kita-Qualität – aber große regionale Unterschiede

Copyright POOL/AFP/Archiv Christoph Soeder

Mehr kostenlose Betreuungsplätze und ein verbesserter Personalschlüssel: Die Qualität in deutschen Kindertagesstätten hat sich nach Darstellung der Bundesregierung seit 2019 verbessert. Das geht aus dem zweiten Monitoringbericht zum Gute-Kita-Gesetz hervor, den das Bundesfamilienministerium am Mittwoch veröffentlichte. Große Unterschiede bestehen aber weiterhin zwischen den Bundesländern: So muss ein Erzieher in Mecklenburg-Vorpommern im Schnitt etwa fast doppelt so viele Kinder betreuen wie seine baden-württembergische Kollegen.

Bundesweit sank dem Bericht zufolge im Jahr 2020 die Zahl der Kinder pro pädagogischer Fachkraft im Vergleich zum Vorjahr um 0,1, in einigen Ländern sogar um bis zu 0,4. Insgesamt bleibt das große Gefälle zwischen den Bundesländern aber bestehen. So betreute 2020 eine Fachkraft in Baden-Württemberg im Schnitt 2,9 Kinder unter drei Jahren, während es in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 5,6 Kinder waren.

Deutliche Diskrepanzen gibt es auch bei den Kita-Gebühren. Zwar stieg die Zahl der Familien, die einen kostenfreien Betreuungsplatz nutzten oder von den Beiträgen befreit waren, 2020 auf ein Drittel, während im Vorjahr nur ein Viertel von kostenlosen Betreuungsplätzen profitiert hatte. 

Der Bericht verweist aber auch hier auf regionale Unterschiede: Während Eltern in einigen Ländern gar keine oder nur sehr geringe Elternbeiträge zahlen müssten, würden in anderen Ländern mehr als 300 Euro für einen Ganztagsplatz für Kinder unter drei Jahren fällig.

“Wir wollen, dass jedes Kind gute Chancen auf Bildung und Teilhabe hat – und zwar von Anfang an und überall im Land”, betonte Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne). Um die Qualität der Betreuungsangebote überregional anzugleichen, kündigte sie eine Weiterentwicklung und Fortführung des Gute-Kita-Gesetzes über das Jahr 2022 hinaus an. “In dieser Legislaturperiode werden wir außerdem gemeinsam mit den Ländern ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweit gültigen Standards auf den Weg bringen.”

Das 2019 in Kraft getretene Gute-Kita-Gesetz soll die Bundesländer bei der Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung und der Entlastung der Eltern bei den Gebühren unterstützen. Der Bund stellt dafür bis 2022 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Quelle: AFP

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