Bericht: Zahl der Immunitätsaufhebungen von Bundestagsabgeordneten steigt

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In der laufenden Wahlperiode sind so viele Bundestagsabgeordnete ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten wie seit mindestens 30 Jahren nicht mehr: Insgesamt 23 Mal habe der Bundestag in der aktuellen Legislaturperiode entschieden, die Immunität eines Abgeordneten aufzuheben, um damit Ermittlungen zu ermöglichen, berichtete das Portal “Business Insider” am Freitag unter Berufung auf Zahlen des Bundestags. 

Im Vergleich zur vorangegangenen Legislaturperiode (2013 bis 2017) habe sich die Zahl damit mehr als vervierfacht. Betroffen seien insgesamt 18 Politiker aller Parteien außer der Grünen.

Mit der in Artikel 46 des Grundgesetzes garantierten Immunität sind Bundestagsabgeordnete vor Strafverfolgung geschützt. Die Polizei darf nur wegen einer mutmaßlichen Straftat ermitteln und einen Parlamentarier verhaften, wenn der Bundestag dem zustimmt und die Immunität aufhebt – es sei denn, er wird unmittelbar bei oder am Tag nach der Tat festgenommen. Auch bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten oder zur Einleitung eines Verfahrens muss der Bundestag erst zustimmen.

Die Gründe, warum Ermittlungsbehörden in dieser Legislaturperiode gegen Abgeordnete vorgehen wollten, waren unterschiedlich. Darunter sind Fälle wie die Masken-Affäre der Union. In diesem Rahmen ging die Staatsanwaltschaft gegen die ehemaligen Abgeordneten Georg Nüßlein (CSU) und Nikolas Löbel (Ex-CDU, parteilos) vor. 

Anderen Abgeordneten wurde Bestechlichkeit, Untreue, Hausfriedensbruch oder Steuervergehen vorgeworfen. Spitzenreiter bei den Immunitätsverfahren ist laut “Business Insider” die AfD.

Quelle: AFP

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