Viereinhalb Jahre Jugendstrafe in Berliner Prozess um Diebstahl von Goldnest

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Rund zwei Jahre nach dem Diebstahl eines Kunstwerks in Form eines Nests aus Gold hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sprach den 20-Jährigen am Montag wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall schuldig. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Munyr K. F. in der Nacht zum 15. Mai 2019 gemeinsam mit mindestens einem unbekannten Mittäter durch ein Fenster in eine Grundschule in Berlin-Biesdorf eingebrochen war und aus dem Foyer das dort ausgestellte Kunstwerk gestohlen hatte.

Der Angeklagte war laut Staatsanwaltschaft wenige Tage vor dem Diebstahl im Zuge einer polizeilichen Observation in der Nahe der Schule gesehen worden. Er wurde außerdem bei einer weiteren Observation am Tag vor der Tat dabei beobachtet, wie er in einen Baumarkt ging. Dort soll er Arbeitshandschuhe und eine Spraydose mit schwarzer Farbe gekauft haben. Schwarze Farbreste wurden an einer Videokamera in der Schule gefunden. Die Täter hatten versucht, diese zu besprühen.

Der Vorsitzende Richter betonte, dass damit im Vorfeld genau die später begangene Tat beobachtet worden sei. Hätten die Beamten die Observation nicht frühzeitig beendet, hätten sie F. “in flagranti” erwischt. Hauptindiz sei jedoch eine DNA-Spur des Angeklagten, die am Griff des Fensters, durch das die Täter in die Schule gelangten, gefunden wurde. Auch wenn sie – wie auf den Videoaufnahmen zu sehen – Handschuhe trugen, kann es laut Gericht sein, dass sich F. Schweiß von der Stirn abwischte, dann an den Griff fasste und so dort DNA-Spuren hinterließ.

Der Vorsitzende Richter räumte ein, dass die Entwicklung des Angeklagten positiv sei und er unter anderem in den vergangenen beiden Jahren eine Berufsausbildung abgeschlossen habe. Doch wenn jemand bereits wegen zahlreicher Straftaten einschlägig bekannt sei und mit solchem Werkzeug in eine Schule einbreche – “da bewegen wir uns im Bereich der Hochkriminalität”. Es sei deshalb “eine längerfristige erzieherische Einwirkung notwendig”.

F. entstammt einer bekannten arabischstämmigen Großfamilie und wurde wegen zahlreicher Delikte wie Diebstahl, Körperverletzung, Fahrens ohne Führerschein und Hausfriedensbruchs bereits zu mehreren Jugendstrafen verurteilt. Das Gericht kam mit seinem Urteil nun der Forderung der Staatsanwaltschaft nach. Diese hatte zuvor auf eine viereinhalbjährige Jugendstrafe ohne Bewährung plädiert.

Die Verteidigung sah die drei Indizien hingegen nicht als klar gegeben an. Dass F. in der Nähe der Schule beobachtet worden sei, sage nichts aus. Außerdem sei er nicht direkt beim Einkauf im Baumarkt gesehen worden, sondern nur beim Betreten des Markts. Hinsichtlich der DNA bestehe die Möglichkeit, dass F. Handschuhe gekauft, diese weitergegeben und ein Anderer sie benutzt habe.

Die Verteidigung bezeichnete die geforderte und letztlich verhängte Jugendstrafe als “drakonisch”. Es müsse auch die gute Entwicklung des Angeklagten berücksichtigt werden. Obwohl F. schon einschlägig wegen verschiedener Straftaten bekannt sei, habe er erfolgreich seine Ausbildung abgeschlossen. Die Verteidigung hielt eine Jugendstrafe deshalb für nicht geboten und plädierte auf einen Freispruch.

Vor den Plädoyers und dem Urteil waren am zweiten Prozesstag eine Forensikerin und ein Polizist als Zeugen gehört worden. Außerdem äußerten sich eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshelfer des Angeklagten. Diesen hatte er wegen eines anderen Verfahrens ab 2017 zur Seite gestellt bekommen. Der Helfer betonte, dass F. glaubhaft versuche, “sich aus dem familiären Umfeld zu lösen”. Er bat das Gericht daher um ein mildes Urteil.

Quelle: AFP

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