Der Chef des kriminellen sogenannten Miri-Clans darf weiterhin nicht wieder nach Deutschland einreisen. Das Bremer Verwaltungsgericht bestätigte am Montag eine entsprechende Entscheidung der Behörden, die 2019 eine siebenjährige Wiedereinreise- und Aufenthaltssperre gegen den mehrfach vorbestraften Ibrahim Miri verhängt hatten. Zugleich gaben die Richter dessen Klagen gegen zwei im den Jahr erfolgte Abschiebungen aus Bremen in den Libanon statt.
Diese erfolgten demnach rechtswidrig. Dies hat allerdings keine praktischen Konsequenzen für Miri, wie ein Sprecher des Gerichts in der Hansestadt mitteilte. Eine Berufung ließen die Richter nicht zu. Dagegen kann aber noch mit einer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht vorgegangen und gegebenenfalls eine Berufung erzwungen werden. Miri lebte lange in Bremen und ist laut Behörden Anführer des weit verzweigten kriminellen Miri-Clans.
Nach Verbüßung einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Drogenhandels wurde Miri 2019 aufgrund einer Entscheidung der Bremer Innenbehörde in den Libanon abgeschoben. Er kehrte aber wenig später illegal zurück und beantragte vergeblich Asyl. Danach wurde er erneut abgeschoben. Außerdem verhängten die Behörden gegen Miri eine siebenjährige Wiedereinreisesperre. Dagegen setzte dieser sich vor dem Bremer Verwaltungsgericht mit vier Anträgen zur Wehr.
Mit einer der Klagen wollte er dabei ein Recht auf Besuche bei zwei minderjährigen Kindern, seiner Lebensgefährtin und seiner Mutter durchsetzen. Nach Überzeugung des Gerichts gehe von Miri allerdings weiterhin “eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung” aus, sagte der Sprecher. Das noch bis 2026 geltende Wiedereinreiseverbot sei verhältnismäßig. Auch seine durchaus schwerwiegenden familiären Belange hätten zurückzustehen.
Lediglich im Fall seiner beiden Abschiebungen bekam Miri Recht, wobei es sich nur um eine Art rückwirkende Klärung handelte. Im Fall der ersten Abschiebung im Juli 2019 war er noch im Besitz einer Duldung, weil diese formal erst durch Mitteilung eines Abschiebetermins erlischt. Dies war zuvor aber nicht geschehen. Bei der zweiten Abschiebung im November verstieß die Innenbehörde laut Gericht gegen eine eigene Stillhaltezusage.
Demnach hatte die Behörden dem Verwaltungsgericht im Rahmen eines laufenden ausländerrechtlichen Eilverfahrens die Zusage gegeben, Miri im Fall einer zwischenzeitlichen Ablehnung seines Asylbescheids erst nach einer Entscheidung abzuschieben. Die Abschiebung erfolgte dann aber doch unmittelbar nach Ablehnung.
Die Bremer Behörden wollen nach dem Urteil nun die schriftliche Begründung abwarten. “Wir sind weiter überzeugt, dass wir damals rechtmäßig gehandelt haben und behalten uns vor, einen Antrag auf Zulassung zur Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zu stellen”, erklärte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Entscheidend sei, dass Miri “die Bundesrepublik sieben Jahre lang nicht mehr betreten darf”. Er sei “eine gefährliche Person” und weiterhin “eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung”.
Miris illegale Wiedereinreise zum Zweck eines Asylantrags und die juristischen Auseinandersetzungen um seine neuerliche Abschiebung hatten 2019 hohe Wellen geschlagen. Dies führte auch zu politische Konsequenzen. Die Bundesregierung verschärfte die Rechtslage, um ausreisepflichtige Ausländer, die sich illegal in Deutschland aufhalten, leichter in Abschiebehaft nehmen zu können. Dies gilt zumindest, wenn sie die öffentliche Sicherheit gefährden.
Quelle: AFP